Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als
Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1)).
Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen
Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungs-beurteilung für den Brandschutz im Betrieb.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der
Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich
höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch
Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von
Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Theorie
1. Grundzüge des Brandschutzes
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
4. Gefahren durch Brände
5. Verhalten im Brandfall
Praxis
Für die Theorie sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen.
Die Zeitdauer für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen.
Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.
Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich.
Experimentalvortrag aus der Brandschutzhelferschulung