Die BGV A2 wurde am 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit„ abgelöst.
Online-Handlungshilfe zur Ermittlung des Betreuungsbedarfes
--> Inhalte und Hilfen zur neuen DGUV Vorschrift 2
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Das Ziel der neuen DGUV Vorschrift 2 ist es, individuelle Besonderheiten von Unternehmen und Branchen im Arbeits- und Gesundheitsschutz besser zu berücksichtigen. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigen setzt sich jetzt aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Dabei werden je nach Betrieb die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen neu ermittelt, um besser auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens eingehen zu können. Hier möchten wir Ihnen die wichtigsten Ziele und Inhalte der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit "Reformierung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten" kurz vorstellen:
Ziele der Reform:
• Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe
• Stärkere Ausrichtung an den betrieblichen Gefährdungen der Beschäftigten
• Eine einheitliche UVV für gewerbliche BGen und UVT zum 1. Januar 2011
• Konsens mit den Genehmigungsbehörden Gesamtbetreuung = Grundbetreuung
• Feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem
• Definiert als Summe BA+Sifa
• 3 Gefährdungsgruppen
• Keine Degression
• Keine separaten Verwaltungsanteile + Betriebsspezifische Betreuung
• Leistungskatalog
• Verbindlich
• Temporäre und dauerhafte Aufgabenfelder
DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3)
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
1. Allgemeines
Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die
Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
Beide zusammen bilden die Gesamtbetreuung.
2. Grundbetreuung
Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre
jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen gemäß Abschnitt 4 zugeordnet. Für die Grundbetreuung sind für jede der drei Gruppen folgende Zeiten pro Beschäftigtem und Jahr erforderlich:
Gruppe I Gruppe II Gruppe III
Einsatzzeit (Std./Jahr 2,5
1,5 0,5
pro Beschäftigtem/r)
Einsatzzeiten (EZ) = Summe Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Die Aufteilung erfolgt in Absprache mit dem Unternehmer, dem Arbeitsmediziner und der Fachkraft für Arbeitssicherheit anhand der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung.
Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.